Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Fußballcamp des SV 09 Flörsheim e.
V.
Vertragsabschluss
Mit der Anmeldung zu einem Angebot des Fußballcamps des SV 09 Flörsheim e. V. (im Folgenden "Anbieter" genannt) bietet der Kunde dem Anbieter den Abschluss eines Vertrages an. Die Anmeldung kann online oder per E-Mail erfolgen. Die Anmeldung gilt auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmeldende ebenso wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Vertrag kommt mit der verbindlichen Anmeldung zustande.
Leistungsumfang
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Anbieters in den Prospekten und den Darstellungen auf der Internetseite https://www.sv09-floersheim.de/fußballcamp/ sowie aus den in der Teilnahmebestätigung angegebenen Informationen.
Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und vom Anbieter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind zulässig, soweit diese Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtverlauf der Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigen. Bei einer Anmeldung zu einem Fußballcamp innerhalb von zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn kann der Anbieter keine rechtzeitige Lieferung der Ausrüstung zum Veranstaltungsort garantieren.
Zahlung
Nach der Anmeldung erhalten die Kunden eine gesonderte Zahlungsaufforderung. Die Zahlung sollte spätestens zwei Wochen vor Beginn des Camps erfolgt sein.
Rücktritt durch den Kunden
Der Kunde kann nach der Camp-Anmeldung nicht mehr kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Es gelten folgende Regelungen:
Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden.
Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder nimmt er das Angebot nicht wahr, so kann der Anbieter gemäß § 651i Absatz 2 BGB pauschalierte Rücktrittskosten als angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Diese betragen pro angemeldeten Teilnehmer:
50–31 Tage vor Camp-Beginn: 25 % der Teilnahmegebühr
30–16 Tage vor Camp-Beginn: 35 % der Teilnahmegebühr
15–08 Tage vor Camp-Beginn: 60 % der Teilnahmegebühr
07-03 Tage vor Camp-Beginn: 90 % der Teilnahmegebühr
Ab 2 Tagen vor Camp-Beginn: 100 % der Teilnahmegebühr
Bei Rücktritt aufgrund von Unfall oder Krankheit kann nach Vorlage eines ärztlichen Attestes eine individuelle Regelung getroffen werden. Es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Campgebühr bei wetterbedingten Absagen oder vorzeitigem Abbruch des Camps. Mit der Absage bzw. dem Abbruch erlöschen alle Ansprüche an den Veranstalter. Bis zum Camp-Beginn kann jederzeit ein Ersatzteilnehmer vorgeschlagen werden, wobei die Camp-Leitung sich eine Ablehnung bei triftigen Gründen vorbehält.
Durchführung des Camps
Für die Dauer des Fußballcamps des SV 09 Flörsheim e. V. übertragen die Erziehungsberechtigten dem Campleiter des SV 09 Flörsheim e. V. die Aufsichtspflichten und -rechte, die dieser an seine Mitarbeiter weitergeben kann. Die Teilnehmer haben den Anweisungen der Trainer Folge zu leisten. Bei Nichtbeachtung der Weisungen hat der Campleiter oder sein Bevollmächtigter das Recht, den Teilnehmer vom Camp oder der Veranstaltung auszuschließen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr. Die Durchführung der angebotenen Leistungen obliegt ausschließlich dem Campleiter, seinem Bevollmächtigten oder der Geschäftsstelle des Fußballcamps des SV 09 Flörsheim e. V.
Gesundheitszustand der Teilnehmer
Die Teilnehmer müssen gesund und sportlich voll belastbar sein, um das Trainingsprogramm uneingeschränkt absolvieren zu können. Die Eltern verpflichten sich, bei der Anmeldung (schriftlich) und zu Beginn des Camps, den jeweiligen Campleiter oder dessen Bevollmächtigten über alle gesundheitlichen Beeinträchtigungen und notwendige Medikamente schriftlich oder mündlich zu informieren. Änderungen des Gesundheitszustandes während des Camps sind unverzüglich zu melden und können zum Ausschluss aus dem Camp führen.
Rücktritt und Kündigung durch den Anbieter
Der Anbieter kann in folgenden Fällen vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten oder nach Beginn den Vertrag kündigen:
Mangels Teilnehmerzahl: Bis zwei Wochen vor Camp-Beginn kann der Anbieter bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl das Camp absagen und dem Kunden eine Ersatzveranstaltung anbieten. Ist dies nicht möglich, wird die gesamte Teilnahmegebühr zurückerstattet. Lehnt der Kunde die Ersatzveranstaltung ab, erhält er ebenfalls die volle Teilnahmegebühr zurück.
Nichteinhaltung der Campregeln: Bei Verstoß gegen die Campregeln (z.B. Drogen- und Alkoholkonsum, Vandalismus) behält sich der Anbieter das Recht vor, den Teilnehmer auf eigene Kosten nach Hause zu schicken.
Haftung des Anbieters
Der Anbieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
Die gewissenhafte Vorbereitung des Camps
Die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
Die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung
Die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen
Der Anbieter übernimmt keine Haftung für wetter- oder sonstig bedingte Ausfälle der angebotenen Leistungen oder für das Fernbleiben der Teilnehmer aufgrund von Krankheit, Urlaub oder anderen Gründen. Ein Anspruch auf Rückzahlung oder Ersatz von ausgefallenen Trainingsstunden besteht nicht. Jede Versicherung ist Sache der Teilnehmer. Der SV 09 Flörsheim e. V. haftet nicht für Schäden oder Verletzungen, die sich die Teilnehmer oder Dritte zuziehen. Der Verein übernimmt keine Haftung für Schäden an den Einrichtungen, die für das Training genutzt werden, sowie für Schäden jeglicher Art vor, während und nach der Veranstaltung.
Beschränkung der Haftung
Ein Schadenersatzanspruch gegen den Anbieter ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die Leistungen der Leistungsträger anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen diese nur unter bestimmten Voraussetzungen besteht. Keine Haftung besteht bei Einbruch oder Diebstahl.
Versicherungen
Jeder Teilnehmer muss kranken- und haftpflichtversichert sein – Kinder und Jugendliche über ihre Erziehungsberechtigten. Der Abschluss weiterer Versicherungen liegt im Ermessen des Teilnehmers.
Medizinische Versorgung
Wird ein Teilnehmer während der Veranstaltung krank oder verletzt sich, so bevollmächtigen der Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten den Anbieter, alle notwendigen Maßnahmen für eine sichere und angemessene Behandlung und/oder den Heimtransport zu veranlassen. Sollten dem Anbieter durch eine medizinische Notfallversorgung Kosten entstehen, so verpflichten sich der Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten, diese umgehend zu erstatten.
Foto- und Filmrechte
Mit der Anmeldung erklären sich die Teilnehmer und ihre gesetzlichen Vertreter damit einverstanden, dass Bild- und Filmaufnahmen von den Teilnehmern angefertigt und vom Anbieter, SV 09 Flörsheim e. V., sowie den beauftragten Werbeagenturen verbreitet und öffentlich zur Schau gestellt werden dürfen – auch im Internet. Dies gilt ohne Beschränkung des räumlichen, inhaltlichen oder zeitlichen Verwendungsbereichs und insbesondere auch zu Zwecken der eigenen oder fremden Werbung.
Hiermit erkläre ich, dass mein/e Sohn/ Tochter körperlich belastbar ist und zur Zeit keine Medikamente einnehmen muss. Verletzung oder Erkrankung auf dem Weg zum/vorn sowie während des Trainings ist durch die Krankenversicherung der Eltern abgesichert. Die allgemeine Geschäftsbedingung erkenne ich mit meiner Unterschrift an und melde mein/e Kind/er zum Fußballferien Camp an. Die Anordnungen der Leitungsbefugten wird er/sie Folge leisten. Bei groben Verstößen oder bei permanenten Störungen des Ablaufs werde ich benachrichtigt. Bei Wiederholungen kann/können mein/e Kind/er vom Fußballferien Camp ausgeschlossen werden.
Unsere Sponsoren